Strengere Haftung bei Steuerhinterziehung
Der BGH hat im Urteil 1 StR 525/11 vom 7.2.2012 seine bisherige strenge Linie fortgesetzt und erneut demonstriert, dass Steuerhinterziehung kein „Kavaliersdelikt“ mehr ist.
Die Richter erklärten nochmals, dass für Steuerhinterziehungen im sechsstelligen Bereich regelmäßig keine Geldstrafen mehr angemessen sind und im Millionenbereich von einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung ausgegangen werden muss. Ausnahmen von der Regel sollen nur bei gewichtigen Minderungsgründen eintreten, wie zum Beispiel ein frühzeitiges Geständnis, verunglückte Selbstanzeige, schwerwiegende Erkrankung oder Mitverschulden der Steuerbehörde.
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WP/StB Stefan Prestel
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