Unternehmensnachfolge und Erbrecht
Das Selbstgeschaffene loszulassen ist schwierig, trotzdem aber unerlässlich, um das eigene Werk zu bewahren. Wir beraten über die vielfältigen Möglichkeiten sowohl in gesellschaftsrechtlicher, erbrechtlicher als auch steuerrechtlicher Hinsicht. So gestalten wir den für Sie persönlich und Ihr Unternehmen optimalen Weg der Vermögensnachfolge. Auch hier gilt: die frühzeitige Auseinandersetzung mit den anstehenden Problemen zahlt sich aus.
Unser Beratungsangebot umfasst u.a. die Bereiche:
- Entwicklung eines umfassenden Nachfolgekonzeptes
- Fachübergreifende Beratung in allen betroffenen Bereichen der Rechts-, Steuer-, und Wirtscahftsberatung
- Gestaltungen vorweggenommener Erbfolge
- Einstweilige Verfügungen, Testament, Erbvertrag
- Einfache und qualifizierte Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen
- Versorgung des Unternehmers
- MBI, MBO
- Stiftungsrecht
- Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung nach Erbfällen
Vergleichen Sie hierzu auch unseren Themenschwerpunkt Unternehmensnachfolge