Transportrecht
Im Transportrecht beraten wir außergerichtlich und gerichtlich vorwiegend auf dem Gebiet der Güterbeförderung auf dem Landwege.
Dies betrifft vor allem im nationalen Bereich die Gebiete des Frachtrechts, Speditionsrecht, des Lagerrechtes und der Logistik, auch im Zusammenspiel der multimodalen Verkehre.
Wesentliche Grundlagen hierfür sind vor allem nach dem Transportrechtsreformgesetz vom 29.06.1998 die Vorschriften der Straßenbeförderung gem. §§ 407 – 450 HGB sowie das GÜKG.
Im internationalen Bereich liegen unsere Stärken insbesondere in der Beratung und der Vertretung von Transportunternehmen im grenzüberschreitenden Verkehr und dem unter Anwendung der Regelung aus dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßen- und Güterverkehr (CMR).