Gesellschaftsrecht
Wir beraten Unternehmen in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen. Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen. Hierbei verfolgen wir einen interdisziplinären Ansatz, denn bei Unternehmensgründung und Unternehmensführung müssen stets gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte bedacht werden.
Wir vertreten Ihre Interessen in Gesellschafterversammlungen und in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Die Rechtsanalyse ist lediglich Ausgangspunkt unserer Beratung. Wir beraten proaktiv und zeigen Ihnen Lösungen auf.
Zu unserem Leistungsspektrum gehören:
- die Gründung von Gesellschaften
- die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen/Satzungen für Personen- und Kapitalgesellschaften
- die Ausgestaltung von Geschäftsführerverträgen und Verträgen für leitende Mitarbeiter
- die Begleitung und Betreuung von Aufsichts- und Beiräten
- die Durchführung von Gesellschafterversammlungen und Gremiensitzungen
- die Beratung zu Umstrukturierungen im Unternehmen
- die Durchführung und Begleitung von Kapitalmaßnahmen
- die Durchführung von Anfechtungsprozessen
- die Durchsetzung Ihrer Mitgliedschaftsrechte