Bank- und Kapitalmarktrecht

Wenn Investitionen anstehen, ein Betriebsmittelkredit benötigt wird oder eine private Anschaffung finanziert werden soll, ist der Gang zu einer Bank notwendig: Kredit- und Sicherheitenverträge sind zu unterschreiben, es wird oftmals eine Versicherung abgeschlossen und man empfliehlt dem Kunden noch eine Kapitalanlage.

Nicht immer werden in den vorvertraglichen Verhandlungen oder beim eigentlichen Vertragsabschluss alle gesetzlichen Regelungen eingehalten. So kann die Bank übersichert oder eine gestellte Sicherheit, wie beispielsweise eine Ehegattenbürgschaft, sittenwidrig sein. Auch nicht jedes Nachbesicherungsbegehren der Bank oder eine ausgesprochene Kündigung der Geschäftsbeziehung muss den Anforderungen von Gesetz und Rechtsprechung genügen. Auch der Berater einer Kapitalanlage hat umfassend über die Risiken aufzuklären. Tut er dies nicht, können seitens des Kunden ebenfalls Rechte hergeleitet werden.

In diesen wie auch noch weiteren Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts kann rechtlicher Rat notwendig werden.

Im Einzelnen beraten wir hierbei auf folgenden Gebieten:

1. Bankrecht

  • Darlehensrecht
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Kreditvertrag
  • Kreditsicherungsrecht
  • Kreditkündigung
  • Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsrecht

2. Sicherungsrecht

  • ursprüngliche bzw. nachträgliche Übersicherung
  • nachträgliches Sicherungsbegehren der Bank
  • Sittenwidrigkeit von Sicherheiten
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Sicherheitenverträgen
  • Optimierung von Sicherheiten
  • Rechtmäßigkeit der Kündigung von Sicherheiten

3. Kapitalmarktrecht

  • Immobilienanlagen
  • Investmentgeschäfte
  • Prospekthaftung
  • Rechtspflichten der Berater bei Abschluss von Anlagegeschäften

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