Recht der Arbeitnehmerüberlassung - Zeitarbeit

Einsatz von Fremdpersonal

Die Arbeitnehmerüberlassung bietet heute attraktive Chancen für Arbeitnehmer – und für Unternehmen. Dabei ist aufgrund der bestehenden Dreiecksbeziehung zwischen (Leih)arbeitgeber, (Leih)arbeitnehmer und Entleihunternehmen ein vertrauensvolles Miteinander unverzichtbar. Über die gesetzlichen Rechte und Pflichten der Beteiligten sollte daher Klarheit herrschen – bei allen Beteiligten. Denn Transparenz schafft Sicherheit und Vertrauen und ermöglicht eine konstruktive Zusammenarbeit.

Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen daher für alle Fragen rund um das Thema Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung.

Rechtsbeziehungen zwischen (Leih)arbeitgeber und (Leih)arbeitnehmer

  • Informationspflichten nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
  • Anwendung und Auslegung der Tarifverträge
  • Entgeltfragen – equal pay - equal trade

Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher/Arbeitnehmer und Entleiher (Einsatzunternehmen)

  • Direktionsrecht, Rechte an Arbeitnehmererfindungen
  • Arbeitsschutz, Arbeitnehmerhaftung
  • Übernahme des Arbeitnehmers im Entleiherbetrieb

Abgrenzung zu sonstigem Fremdpersonaleinsatz

  • Abgrenzung zu Dienst- oder Werkvertrag
  • Fragen zur behördlichen Erlaubnis – wann darf ich Arbeitnehmer ohne Erlaubnis überlassen

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